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Als Rechtsanwalt vertrete ich den Auftraggeber vor Gerichten, aber selbstverständlich auch außergerichtlich.
Ohne besondere Absprache (Honorarvereinbarung) fallen hierfür die gesetzlich vorgesehenen Gebühren an.


Besonders interessiere ich mich für folgende Rechtsgebiete:

STRAFRECHT:


Alles, was mit Straftaten (Vergehen und Verbrechen) zu tun hat (also von Mord/Totschlag bis zum Ladendiebstahl). Eine Auswahl von gängigen Ermittlungsverfahren:

VERKEHRSRECHT:

Alles, was mit Mißachtung der Verkehrsregeln zu tun hat, also z.B.: Geschwindigkeitsüberschreitungen:

SCHADENREGULIERUNG NACH VERKEHRSUNFÄLLEN:

Alles, was mit Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall zu tun hat:

natürlich bin ich auch auf anderen Rechtsgebieten auskunftsfähig, z.B.: Erbrecht, Grundstücksrecht, Mietrecht u.s.w.